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    Mieterinformationen >> Wohngeld

    Prüfen Sie Ihren bestehenden Rechtsanspruch zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens nach dem Wohngeldgesetz. Diesen Anspruch auf Mietzuschuss sollten Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen auch geltend machen.

    Für einen Mietzuschuss gem. § 3 des Wohngeldgesetzes ist antragsberechtigt z.B.:

    • der Mieter von Wohnraum
    • der Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei dem ein mietähnliches Nutzungsverhältnis besteht

    Faktoren zur Feststellung des Wohngeldanspruches sind:

    • die Anzahl der Familienmitglieder
    • die Höhe des Familieneinkommens
    • die Höhe der zu berücksichtigende Miete

    Ansprechpartner für die Beantragung Ihres Wohngeldes

    Stadtverwaltung Hagenow
    Wohngeldbehörde
    Lange Straße 28 - 32
    19230 Hagenow
    Tel.: 6320-0
    www.hagenow.de

    Amt Hagenow Land
    Bahnhofstraße 25
    19230 Hagenow

    Frau Radtke
    Tel.: 03883/610714

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