Mieterinformationen >> Wohngeld
Prüfen
Sie Ihren bestehenden Rechtsanspruch zur wirtschaftlichen Sicherung
eines angemessenen und familiengerechten Wohnens nach dem Wohngeldgesetz.
Diesen Anspruch auf Mietzuschuss sollten Sie
bei der Erfüllung der Voraussetzungen auch geltend machen.
Für einen Mietzuschuss gem. § 3 des Wohngeldgesetzes
ist antragsberechtigt z.B.:
- der Mieter von Wohnraum
- der Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei dem ein mietähnliches
Nutzungsverhältnis besteht
Faktoren zur Feststellung des Wohngeldanspruches sind:
- die Anzahl der Familienmitglieder
- die Höhe des Familieneinkommens
- die Höhe der zu berücksichtigende Miete
Ansprechpartner für die Beantragung Ihres Wohngeldes
Stadtverwaltung Hagenow
Wohngeldbehörde
Lange
Straße 28 - 32
19230 Hagenow
Tel.: 6320-0
www.hagenow.de
Amt Hagenow Land
Bahnhofstraße
25
19230 Hagenow
Frau Radtke
Tel.: 03883/610714
nach
oben